Da wir bereits mehrmals gefragt wurden wie das eigentlich so funktioniert mit einem Au Pair, welche Voraussetzungen man erfüllen muss und welche Schritte dafür notwendig sind, habe ich euch hier alles Wichtige zusammengefasst. Damit ihr euch unzählige Telefonate und jede Menge Zeit erspart. Und gleich vorweg – es ist alles viel einfacher und unkomplizierter als es vielleicht klingen mag 🙂
Gilt für Österreich!
VORAUSSETZUNGEN / KRITERIEN FÜR DIE AUFNAHME EINES AU PAIRS
- Ein eigenes versperrbares Zimmer mit mind. 9m2
- Arbeitszeit sind 18h pro Woche
- mind. 1 freier Tag pro Woche
- 5 Wochen Urlaub pro Jahr
- Gehalt sind die max. Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 € (Stand 2022) – 15 mal pro Jahr
Könnt ihr alle Voraussetzungen erfüllen, gilt es allen voran ein zu eurer Familie passendes Au Pair zu finden. Hierzu registrierten wir uns auf einer Plattform, auf der sich Gastfamilien und Au Pairs auffinden, matchen und austauschen können, für die Dauer von drei Monaten. Und waren erfolgreich!!
Was ich euch an dieser Stelle sehr empfehlen kann – macht einen Video Call, bei dem ihr alles besprecht, was euch wichtig ist. Wie Erwartungen von beiden Seiten, klassischer Tagesablauf, Rahmenbedingungen, bisherige Erfahrung in der Kinderbetreuung, freie Zeiten, Urlaube, Hobbies, etc.

Sobald ihr entschieden habt, dass ihr perfekt füreinander seid, euch sozusagen gefunden habt, beginnt auch schon der bürokratische Aufwand …
1. Schritt: Anzeigebestätigung des Au Pairs – was ist zu tun?
Zuerst gilt es, beim AMS einen Antrag auf Ausstellung einer Anzeigebestätigung zu stellen. Dazu sind folgende Unterlagen direkt ans AMS (per Mail) zu übermitteln:
- Au Pair Anzeige
- Au Pair Vertrag
- Nachweis der Deutschkenntnisse des Au Pairs (Zertifikate, besuchte Kurse, Schulkenntnisse etc.)
- Reisepasskopie des Au Pairs
- Meldezettel und Geburtsurkunde eurer Kinder (zum Nachweis des Alters)
- Meldezettel der Eltern (zum Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes mit den Kindern)
Die Anzeigebestätigung gilt vorerst nur für 6 Monate!! Ihr müsst diese rechtzeitig (1 Monat vor Ablauf) verlängern lassen. Dazu muss euer Au Pair hier einen Deutschkurs besuchen, dessen Zertifikat ihr, zusammen mit dem neuen Antrag, ans AMS übermittelt.
2. Schritt: Visum des Au Pairs – was ist zu tun?
Sobald die Anzeigebestätigung erstellt wurde, kann infolgedessen der Aufenthaltstitel/das Visum beantragt werden. Das kann einerseits bei der österreichischen Botschaft im Ausland erfolgen, oder – wenn eine visumsfreie Einreise möglich ist – auch erst nach der Einreise auf der Behörde in Österreich. Wir haben uns für den zweiten Weg entschieden. Aus Zeitgründen und weil es wesentlich einfacher ist. Wird das Visum über die österreichische Botschaft im jeweiligen Heimatland beantragt kann die Ausstellung nämlich Monate dauern. Die genaue Dauer hängt vom jeweiligen Land ab, in den USA muss man mit etwa 3 Monaten rechnen.
Zu bedenken gilt, dass das Au Pair erst nach Erstellung des Aufenthaltstitel arbeiten darf!
Wir entschieden uns also für den direkten Weg, über die Bezirkshauptmannschaft unseres Bezirkes, und konnten bereits vorab alle erforderlichen Dokumente (per Mail) einreichen, welche auf Vollständigkeit geprüft wurden. Sobald euer Au Pair einreist, wird ein Termin vereinbart, bei dem das Au Pair persönlich auf der Behörde erscheinen muss (mit Reisepass, Passbild, Fingerabdrücke). Der Aufenthaltstitel kann dann bereits eine Woche später persönlich abgeholt werden.
Zur Info: In Wien müsste man mit wesentlich längeren Wartezeiten rechnen.
Unterlagen, die für die Aufenthaltsgenehmigung benötigt werden:
- Formular „Sonderfälle unselbstständige Erwerbstätige“
- Anzeigebestätigung vom AMS
- Au Pair Vertrag
- Reisepass des Au Pairs
- Geburtsurkunde (evtl. mit Apostille)
- Strafregisterauszug (evtl. mit Apostille)
- Aktuelles Passfoto
- Krankenversicherung über den betroffenen Zeitraum (darum muss sich das Au Pair selbst kümmern)
3. Schritt – Was ist zu beachten, sobald euer Au Pair bei euch ist?
Ist euer Au Pair bei euch eingetroffen, seid ihr offizielle Arbeitgeber_innen. Heißt, ihr müsst
- euer Au Pair beim Meldeamt (zuständige Gemeinde) anmelden
- euch bei der Krankenkasse eine Beitragskontonummer sowie eine ELDA-Seriennummer beantragen,
- euer Au Pair als geringfügig beschäftigt anmelden und monatlich eine Beitragsgrundlagenmeldung machen,
- eurem Au Pair ein Bankkonto eröffnen, auf welches ihr das Gehalt überweist.
- Auch ein Mobilvertrag macht durchaus Sinn. Diesen konnten wir allerdings erst nach 3 Monaten Aufenthalt bekommen. Davor nutzten wir eine Prepaid Karte.
Und – am Ende des Dienstvertrages auf die Abmeldung(en) nicht vergessen!!
Ich hoffe sehr, euch das Thema Au Pair ein bisschen näher gebracht zu haben. Sollten bei euch immer noch ein paar Fragen offen geblieben sein, könnt ihr euch sehr gerne persönlich bei mir melden!!
Eure
Barbara

